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Huren Recht Nicht immer bekannt - Rechte und Pflichten
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Steuerrecht

Dieses Thema wurde 22 mal beantwortet und 2578 x angesehen.
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Alt 01.11.2003, 16:17   #1 (Permalink)
Bondom
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Alt 01.11.2003, 19:10   #2 (Permalink)
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Marc1
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Hi
du verstehs wohl einiges nicht
Steuern sind auch auf Einnahmen aus Verbrechen oder sittenwidrigen dingen zu zahlen, denn es kann ja wohl nicht sein das der verbrecher keine steuern zu zahlen hat aber der rechschaffende
im übrigen das ProstG hat nichts mit der steuer zu tun hier ist alles geblieben wie es war
wenn jemand Unternehmer ist muß er auch die Umsatz- und Einkommenssteuer zahlen
was ist daran so ungewöhnlich?
gruß Marc
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Alt 01.11.2003, 19:23   #3 (Permalink)
Bondom
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Alt 01.11.2003, 22:11   #4 (Permalink)
Bayerntoni
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Alt 01.11.2003, 23:18   #5 (Permalink)
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und wie sieht es für Berufstätige aus?

Hallo Bondom,

mit Begeisterung nehme ich heute Deine (und auch Gina\'s) Aktivitäten zur Kenntnis ;) - deshalb hier meine Frage, wie es denn mit Berufstätigen aussieht? Wenn ich das System der Minijobs so verstehe, darf ein Berufstätiger doch bis 400 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, oder? Erst ab 401 Euro ist dieser doch verpflichtet Steuern zu zahlen, oder interpretiere ich das falsch..?!
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Alt 02.11.2003, 01:19   #6 (Permalink)
Bayerntoni
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Alt 02.11.2003, 01:46   #7 (Permalink)
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*hm* ist das also jetzt egal, ob derjenige in Voll- oder in Teilzeit arbeitet? Oder gibt es da auch schon wieder Unterschiede?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann kann jeder Berufstätige 1848 €¬ nebenbei verdienen ohne dies versteuern zu müssen.
Der Betrag von 6.948 €¬ gilt demnach auf das in der Festanstellung verdiente Geld, welches direkt durch die Lohnbuchhaltung demjenigen zugeführt wird? Oder ist der Betrag am Ende des Jahres durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückholbar.. ?

wie du siehst, bin ich doch schon etwas verwirrt *lach*
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Alt 03.11.2003, 16:19   #8 (Permalink)
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willi®
Hey Laura:
Hier einfach mal eine Faustregel, mit der Du gut fahren kannst:
gesetzt folgender Fall: Du verdienst im "Hauptberuf" 28.000 €¬ im Jahr.

Es ist egal, was Du (und womit) hinzu verdienst, es wird schlicht und einfach zu Deinem Einkommen aufaddiert und die Steuern sind über das Gesamteinkommen zu bezahlen.

Ob das (Neben) Einkommen aus Verbrechen (Betrug/Diebstahl), aus nicht mehr sittenwidrige Geschäfte (Prostitution) oder aus den Nebenjob als Putzfrau ist ebenfalls für das Finanzamt kompletter Wurscht. Es ist verdient worden und somit Steuerpflichtig.

Der Steuerberater kann sich anschliessend damit auseinandersetzen, wie es zu versteuern ist, wie weöche Freibteträge usw. zu hantieren sind.
willi® ist offline  
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Alt 03.11.2003, 18:41   #9 (Permalink)
Hure+
 
Benutzerbild von GinaVanessa
 
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GinaVanessa wird schon bald berühmt werden
Vorlieben: russische Massagen, AV aktiv/passiv
Natürlich kannst Du dann auch VOR Steuer Deine Abzüge - also Kosten für Werbung/Betriebsmittel/Versicherungen/etc. geltend machen - so, wie bei jedem anderen Einkommen auch...

Oder sehe ich das jetzt falsch?
__________________
Gina aus Berlin

http://www.liebesmodell-gina.de

Du kommst als Fremder und gehst als Freund
GinaVanessa ist offline  
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Alt 04.11.2003, 02:08   #10 (Permalink)
Bondom
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